Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
Freizeitcenter Emden TCE GmbH
Langobardenstr. 6
26723 Emden

Tel.: 04921 29999
Fax: 04921 29993
E-Mail: info@freizeitcenter-emden.de

Rechtsform: GmbH – Amtsgericht Aurich HRB 204959

Geschäftsführer: Sascha Teichfischer

Steuer-Nr.: 58/200/16447

UST- ID: DE 32 16 54 257

Zuständiges Gewerbeamt: Emden

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Konzeption und Realisierung:

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www.hafenbude.de
info@hafenbude.de

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Inhalte
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AGB’s

Allgemeine Vertragsbedingungen der Freizeitcenter Emden TCE GmbH (Stand: 05.02.2020)

Vertragsvereinbarung

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Freizeitcenter Emden TCE GmbH, Langobardenstrasse 4-6, 26723 Emden (im Weiteren Freizeitcenter Emden genannt) mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die AGB gelten für alle Personen, die als Mitglieder im Rahmen eines Mitgliedsvertrages oder als sonstige Nutzer die Einrichtungen des Freizeitcenter Emden nutzen (im Weiteren „Nutzer“).
• Die AGB gelten für Nutzer bei sämtlichen Einrichtungen und Angeboten der Freizeitcenter Emden TCE GmbH in der Multisportanlage im Freizeitcenter Emden (im Weiteren: „Einrichtungen“), als da beispielhaft sind:
• Bowling
• Soccer
• Lasertag
• Minigolf
• Okidoki Kinderland
• Spielautomaten und Bullriding
• Bubble Soccer
• Bar
• Kindergeburtstag
• Kombiangebote/Teamevents
• Junggesellenabschiede

Das Freizeitcenter Emden ist jederzeit berechtigt, Anzahl und Art der Einrichtungen frei zu ändern. Ein Anspruch von Mitgliedern oder Kunden auf Fortbestand oder Nutzung von Einrichtungen besteht nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, wird bereits jetzt der Geltung vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
Preisänderungen vorbehalten.

Antrag

Die Anträge auf Nutzung sind bindende Angebote an das Freizeitcenter Emden zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Freizeitcenter Emden. Das Freizeitcenter Emden kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt das Freizeitcenter Emden das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
Bei jeweiligem Vertragsschluss ist das Freizeitcenter Emden berechtigt, sich ein aussagekräftiges Personaldokument mit Personalfoto (Personalausweis, Führerschein o.ä.) von jedem Nutzer zur Prüfung und zum Personalabgleich vorlegen zulassen. Die Verweigerung eines Antragstellers berechtigt das Freizeitcenter Emden, das Angebot des Nutzers auch sofort zurückzuweisen.
Die Produktdarstellungen des Freizeitcenter Emden im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Unabhängig für welche Einrichtung gewährte Rabatte sind nicht kombinierbar, weder für verschiedene Einrichtungen noch innerhalb einer Einrichtung und derselben Buchung.
• Die Nutzung der Einrichtungen hat über Vorkasse zu erfolgen.
• Nutzer von Soccer, Bowling, Bubble Soccer, Minigolf müssen beim Freizeitcenter Emden vor der Nutzung im Reservierungsprogramm registriert sein.

Stornierungen

Bei Verspätungen gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Zeit. Reservierte Bahnen, Westen, Plätz, Tische, Bahnen und dazu gebuchte Pakete, die nicht in Anspruch oder verspätet genommen werden, werden zu 100% zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 20,00/Buchung berechnet. Stornierungen müssen mindestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin ausschließlich schriftlich getätigt werden. Bei Stornierungen innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin berechnen wir den vollen Preis, auch wenn die Reservierung innerhalb dieser 72 Stunden Frist erfolgt ist. Bei Kindergeburtstagen bieten wir bei Erkrankung des Geburtstagskindes eine kostenlose Umbuchung an. Es gelten des Weiteren unsere AGB´s und unsere Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert.
Bei Stornierungen von größeren Buchungen:
• Bowling ab 3 Stunden oder ab 3 Bahnen
• Soccer ab 3 Einheiten oder ab 2 Plätzen
• Lasertag ab 13 Personen
• Okidoki ab 3 Tischen
bzw. Teamevents inkl. Buffet behält sich die Geschäftsleitung vor, folgende Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen:
• Stornierungen bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: 0%
• Stornierungen bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%
• Stornierungen kürzer als 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 100%
Für Einzelfälle bitten wir mit der Geschäftsleitung Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
Eigentumsvorbehalt
Vom Freizeitcenter Emden gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Freizeitcenter Emden.
Nutzung der Einrichtungen

Hausordnung

Das Freizeitcenter Emden ist berechtigt, eine für die Nutzer verbindliche Hausordnung für das Freizeitcenter Emden und / oder einzelne Einrichtungen aufzustellen. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung von Geräten und Vorgaben zur Wahrung der Rechte anderer Nutzer enthalten.
Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal des Freizeitcenter Emden ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Bargeldloses Zahlen
Das Freizeitcenter Emden ist berechtigt, für einzelne oder alle Einrichtungen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die das Freizeitcenter Emden in Zusammenhang mit Einrichtungen oder zusätzlich anbietet, vom Nutzer ausschließlich bargeldlos in Anspruch genommen werden sollen. Das Freizeitcenter Emden kann das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall frei bestimmen.
Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen sind Getränke bei Buchungen auf dem Soccerplatz und Getränke und Speisen bei Zahlung gegen eine Gebühr bei Buchung eines Kindergeburstages im Okidoki Kinderland.
Pflichten des Nutzers

Nutzung der Spinde

Vom Freizeitcenter Emden zur Verfügung gestellte Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit beim Freizeitcenter Emden genutzt werden. Das Freizeitcenter Emden ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und zur weiteren Verwendbarkeit zu leeren.
Nutzung der Kundenparkplätze
Vom Freizeitcenter Emden zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im Freizeitcenter Emden genutzt werden. Bei Verstößen hiergegen behält sich das Freizeitcenter Emden das kostenpflichtige Abschleppen der Fahrzeuge vor.
Marketing, Werbung
Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Freizeitcenter Emden auch über elektronische Medien Werbung und Marketing durchführt. Bereits mit der Teilnahme an Einrichtungen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang fotografische und Videoaufnahmen von seiner Person erstellt und zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Ablehnung derartiger Aufnahmen hat der Nutzer bereits vor der Nutzung der Einrichtung und ausdrücklich dem Freizeitcenter Emden mitzuteilen.

Eintrittsgeld

Für Nutzung der der Einrichtungen ist das Eintrittsgeld von Kunden sofort mit der Buchung fällig.

Preisanpassungsrecht

Das Freizeitcenter Emden kann die Preise jederzeit eigenständig und ohne Angabe von Gründen anpassen.

Erhöhung der Umsatzsteuer

Das Freizeitcenter Emden ist berechtigt, bei Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes den Preis entsprechend anzupassen.

Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Das Freizeitcenter Emden behält sich das Recht vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

Haftung vom Freizeitcenter Emden

Für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle, die durch Missachtung der Spielregeln oder der Einweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

Das Freizeitcenter Emden haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und auch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung zudem der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Freizeitcenter Emden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Freizeitcenter Emden.

Verhalten auf dem Freizeitcenter Emden -Gelände
Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Nutzer untersagt, in den Räumen des Freizeitcenter Emden zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Der Konsum alkoholischer Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Freizeitcenter Emden. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Gebäude des Freizeitcenter Emden mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist das Freizeitcenter Emden berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Nutzer ist verpflichtet, an dem Freizeitcenter Emden einen sofort fälligen Schadensersatz in Höhe von 500,- € zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender weiterer Ansprüche seitens des Freizeitcenter Emden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Begleitpersonen

Das Mitbringen von Tieren in die Räume des Freizeitcenter Emden ist nicht gestattet

Änderungen dieser AGB

Das Freizeitcenter Emden ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Abtretungs- / Aufrechnungsverbot

Ansprüchen gegen das Freizeitcenter Emden dürfen nicht abgetreten, mit Forderungen des Freizeitcenter Emden darf nicht aufgerechnet werden.

Personenbezeichnungen

Die AGB gilt unabhängig von der Bezeichnung für weibliche, männliche und diverse Personen, soweit nicht im Einzelnen auf ein besonderes Geschlecht verwiesen wird.

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Freizeitcenter Emden TCE GmbH, soweit Vertragspartner nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Regelung nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Regelung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

 
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